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Wie das Land ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung verweigert - WELT


Millionen Beschäftigte in Deutschland verstoßen an jedem Arbeitstag gegen das Gesetz. Auch wenn es vielen von ihnen nicht bewusst ist – im vergangenen September hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden, dass eine generelle Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit besteht.

Doch Deutschland schwebt in dieser Hinsicht in einer juristischen Grauzone. „Die Pflicht besteht ganz klar“, sagt der Hamburger Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott. „Sie wird aber vielerorts einfach nicht umgesetzt.“

Die Erfurter Richter bezogen sich in ihrer Entscheidung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieses stammt bereits aus dem Jahr 2019 – und es ist bindend. Strafen müssen aber weder Unternehmen noch Beschäftigte fürchten. Denn Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat bislang versäumt, das deutsche Arbeitsschutzgesetz entsprechend zu ergänzen.

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Nun liegt immerhin ein Gesetzentwurf vor, der die Pflichten zur Dokumentation klären soll: Alle Arbeitnehmer müssen demnach ihre Arbeitszeiten festhalten – und wo bisher Zettelwirtschaft herrschte, soll auf elektronische Erfassung umgestellt werden.

Kaum waren Heils Pläne publik, wurden sie von Wirtschaftsverbänden in der Luft zerrissen. Aus der Zeit gefallen, nervig und weltfremd sei es, wenn jeder Arbeitnehmer minutiös seine Zeiten dokumentieren müsse, meint der Präsident des Digitalverbands Bitkom, Achim Berg.

Beim Arbeitgeberverband heißt es, die generelle „Bürokratieflut“ werde zum Wettbewerbsnachteil für Deutschland. Und Gesamtmetallchef Stefan Wolf erklärte, Anwälte und Berater seien angesichts der Unsicherheiten vieler Unternehmer in „Goldgräberstimmung“.

„Deutsche Angstlust und Hang zum Drama“

Der Ton in der Debatte ist aber nicht nur bei den Gegnern des Vorhabens leicht schrill. Von „deutscher Angstlust und dem Hang zum Drama“ spricht etwa die Personalberaterin Katja Bauer, die Firmen bei der Einführung von Zeiterfassungssystemen unterstützt. Für „längst überfällig“ halten die flächendeckende Arbeitszeiterfassung insbesondere Sozialverbände und Gewerkschaften.

„Damit können Schlupflöcher – etwa um Mindestlöhne zu unterlaufen – endlich geschlossen werden“, sagt etwa die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis. Zudem werde nachweisbar, in welchem Umfang Arbeitnehmer tatsächlich Überstunden leisten.“

Und diese Zahlen sind gerade in Deutschland bemerkenswert hoch. Beschäftigte haben hierzulande im vergangenen Jahr rund 1,3 Milliarden Überstunden geleistet, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Die Überstunden entsprechen demnach 809.000 Vollzeitstellen. Umgerechnet machte jeder Arbeitnehmer 2022 etwa 31 Überstunden.

„Gut, wenn endlich die realen Arbeitszeiten erfasst werden“, so Kocsis. Denn ohne ein Zeiterfassungssystem, das die tägliche Arbeitszeit misst, könnten weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden noch Ruhezeiten und die Zahl der Überstunden verlässlich ermittelt werden. „Für die Einhaltung des Arbeitszeitschutzes ist das aber unverzichtbar.“

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Und während zwei sich streiten, freut sich gemeinhin der Dritte – so auch hier. Denn auch wenn das Gesetz noch nicht in Kraft ist: Vor der Zeiterfassung werden deutsche Unternehmen sich nicht drücken können. Firmen, die sich mit solchen Systemen befassen, dürften goldene Zeiten bevorstehen.

„Insbesondere der Mittelstand hinkt bei der Zeiterfassung noch hinterher und hat großen Nachholbedarf“, sagt Markus Steinberger, Geschäftsführer des Unternehmens Tisoware, das sich auch auf die Zeiterfassung spezialisiert hat.

„Viele kleinere und mittelgroße Betriebe sind noch meilenweit von einer rechtskonformen – also elektronischen – Arbeitszeiterfassung entfernt“, sagt er. Zwar können Beschäftigte schon jetzt simple Excel-Tabellen zur Dokumentation verwenden. Viele Firmen setzen derzeit bei der Erfassung auf Software-Riesen wie Microsoft.

Manche wenden sich an Start-ups wie Clockin. Rund 2000 zahlende Kunden hat das Münsteraner Jungunternehmen, wie Geschäftsführer Frederik Neuhaus erzählt. Bis Jahresende sollen es doppelt so viele sein.

Erfassung per Handy

Mit der Clockin-App können Beschäftigte Arbeitszeiten und Pausen erfassen, die Daten werden dem Arbeitgeber zur Abrechnung angezeigt, gleichzeitig behalten Mitarbeiter die Übersicht über das Überstundenkonto. Unternehmen kostet das 3,50 Euro pro Monat und Mitarbeiter für die reine Zeiterfassung. Werden zusätzliche Funktionen, wie etwa ein Urlaubsbuchungssystem, genutzt, sind es neun Euro.

„Die konkreten Auswirkungen auf die Unternehmen werden überschätzt“, sagt Neuhaus über die Pflicht zur Zeiterfassung. Er habe selbst mehrere Jahre nach der Vertrauenszeit gearbeitet, etwa in einer Bank. „Manch ein Politiker ist sich nicht im Klaren darüber, wie einfach so etwas heutzutage gemacht wird“, sagt der Firmenchef.

Bei Clockin wird die Arbeitszeit dokumentiert, indem jeder Mitarbeiter ein Programm auf Handy oder Computer lädt und sich mit wenigen Klicks ein- und austrägt. „Die Probleme sind nicht so groß, wie sie dargestellt werden“, meint Neuhaus.

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Frederik Neuhaus: „Zu 100 Prozent korrekt erfassen will und kann man die Arbeitszeit gar nicht“

Quelle: Frederik Neuhaus / Clockin

Eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom kommt dagegen zu einem anderen Fazit. Demnach sieht ein Großteil der Unternehmen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung kritisch und fordert umfassende Verbesserungen.

Zwei Drittel befürchten, dass die Einführung beziehungsweise Anpassung der Arbeitszeiterfassungssysteme „erheblichen finanziellen und administrativen Mehraufwand“ verursacht. Befragt wurden 603 Firmen mit mindestens 20 Beschäftigten. Ohnehin halten 59 Prozent der Unternehmen eine genaue Dokumentation der Arbeitszeit in der Praxis für nur schwer umsetzbar.

Der Widerstand zahlreicher Verbände ist nicht folgenlos geblieben. Die Unionsfraktion legte gerade einen Antrag vor, der das Gesetz vor der Abstimmung im Bundestag voraussichtlich nach der Sommerpause noch entscheidend aufweichen und flexibilisieren soll. Von den ursprünglichen Plänen Heils bliebe demnach allerdings nicht viel übrig.

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Folgen der Arbeiterlosigkeit

Denn nicht nur soll der Arbeitgeber „freies Ermessen bei der Wahl der Erfassungsinstrumente“ haben – in der Praxis würden also weiter Zettel ausreichen, externe Anbieter bräuchte es nicht. Auch soll nach dem Willen der Union die Vertrauensarbeitszeit, nach der immerhin knapp 20 Prozent der Deutschen arbeiten, weiterhin ohne Erfassung möglich sein – dabei ist genau das der springende Punkt der Reform.

„De facto einfach mit der Vertrauensarbeitszeit ohne jedwede Erfassung weiterzumachen, wird mit Blick auf die Vorgaben des EuGH nicht funktionieren“, sagt dazu Arbeitsrechtler Michael Fullroth. Der Anwalt vermutet, dass es einigen Arbeitgebern ganz gelegen kommen könnte, dass die Gesetzeslage weiterhin so schwammig sei.

„Viele Beschäftigte arbeiten heute mehr, als sie müssten, ohne das zu dokumentieren“, sagt er. Dieses Dunkelfeld drohe durch das Gesetz aufgehellt zu werden. „Bei einigen Unternehmen schwingt deshalb sicherlich die Furcht mit, dass die Produktivität sinken könnte“, sagt der Arbeitsrechtler.

Wochenarbeitszeit als Ersatz

Unternehmer Neuhaus sieht durchaus Spielraum bei der Arbeitszeiterfassung. „Zu 100 Prozent korrekt erfassen will und kann man die Arbeitszeit gar nicht, insbesondere bei klassischen Bürojobs oder in der Kreativwirtschaft“, sagt er.

Für praktikabel hält Neuhaus deshalb auch einen der Punkte, den die Union in das Gesetz schreiben möchte: Statt der täglichen Höchstarbeitszeit soll eine Art Wochen-Kontingent gelten, wodurch die zu leistenden Stunden flexibel auf fünf Tage verteilt werden könnten. Das entspricht auch dem Willen vieler Arbeitgeber: 78 Prozent der von Bitkom befragten Unternehmen möchten, dass die gesetzliche Neuregelung die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt.

Bis endgültige Klarheit herrscht, drohen jedenfalls keine Strafen. „Zuständig dafür wäre die jeweilige Gewerbeaufsicht der Bundesländer“, sagt Anwalt Fullroth. Eine Überprüfung wird seiner Einschätzung nach nur stichprobenartig gelingen, etwa nach anonymen Meldungen von Verstößen.

Auch die Option, das Gesetz noch zu kippen, gibt es – zumindest in der Theorie. „Man könnte das zu erwartende Gesetz in Karlsruhe, wie jedes Gesetz, auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen“, sagt der Jurist. Die Erfolgsaussichten seien allerdings überschaubar.

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Author: Robert Erickson

Last Updated: 1700418003

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